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Waffen

Definition nach dem Waffengesetz (WaffG):

Waffen sind
  • Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
  • tragbare Gegenstände,
    • a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    • b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Bei den Schusswaffen unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langwaffen. Zu den Kurzwaffen zählen die Faustfeuerwaffen, wie zum Beispiel die Pistole und der Revolver. Langwaffen sind zum Beispiel Maschinenpistolen oder Maschinengewehre.

Weitere Waffen, die von der Polizei eingesetzt werden, sind Schlagstöcke bzw. Tonfas und/oder Reizstoffsprühgeräte.