Waffen
Definition nach dem Waffengesetz (WaffG):
Waffen sind
Bei den Schusswaffen unterscheiden wir zwischen Kurz-
und Langwaffen. Zu den Kurzwaffen zählen die Faustfeuerwaffen, wie
zum Beispiel die Pistole und der Revolver. Langwaffen sind zum Beispiel Maschinenpistolen oder Maschinengewehre.- Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
- tragbare Gegenstände,
- a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
- b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Weitere Waffen, die von der Polizei eingesetzt werden, sind Schlagstöcke bzw. Tonfas und/oder Reizstoffsprühgeräte.