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Siegelmarke

Eine Siegelmarke ist meist ein rundes oder ovales Aufklebesiegel, welches oft zu einer Behörde, aber auch zu Firmen und Privatpersonen gehört.


Das Dienstsiegel kennzeichnet rechtsverbindlich einen bestimmten Sachverhalt oder eine Aussage. Es gibt verschieden Formen von Dienstsiegel. Die vorgenannten Siegelmarken dienen im polizeilichen Bereich der Sicherung von sichergestellten oder beschlagnahmten Objekten wie z.B. Häusern, Garagen oder Fahrzeugen. Es handelt sich um Aufkleber mit Sollbruchstellen. Diese zeigen im Falle einer unbefugten Öffnung einen Missbrauch an. Die oben genannten Siegelmarken haben zum eigentlichen Verschlusssiegel noch zusätzlich ein rundes Dienstsiegel (Mitte beispielsweise von BKA oder rechts von der Bay. Polizei). Das Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen dieser Dokumente kann den Straftatbestand des Siegelbruchs gemäß § 136 StGB erfüllen. Verwandte Straftaten könnten auch Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) sein.