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Alkomat

Der Alkomat wird von der Polizei bereits bei einem abstrakten Anfangsverdacht zu einer ersten Kontrolle des Blutalkoholspiegels eingesetzt. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des polizeilichen Gegenübers ist unter der Verwendung des Alkomaten geringer als die Blutentnahme beim Amtsarzt. Da die angezeigten Werte nicht immer gerichtsverwertbar sind, kommt es bei einer Bestätigung des Anfangsverdachtes stets zu einer Blutentnahme.