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Was passiert, wenn man falsche Angaben auf dem Komparsenschein gemacht hat?

Falschangaben auf dem Komparsenschein erfüllen gemäß § 111 I Nr. 4 SGB IV eine mit bußgeldbedrohte Ordnungswidrigkeit und können als weitere Folge auch weitere zivilrechtliche Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen. Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass Teamwork Filmservice GmbH den gesetzlichen Bestimmungen nach regelmäßig im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Finanz- und Sozialbehörden und / oder Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Finanzämter, Bundesknappschaft, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungsträger, Arbeitsämter, o. a. aufgesucht wird. Sollten sich anlässlich einer Prüfung Unregelmäßigkeiten, wie beispielsweise falsche Angaben zu Ihrem Berufsstatus ergeben, werden Sie daneben von uns in Regress genommen. Die durch Falschangaben gemachten erforderlichen Nachzahlungen und die für uns nachhaltigen Arbeitsaufwände gehen dann zu Ihren Lasten.

Diese Forderungen beinhalten kein grundsätzliches Misstrauen gegenüber allen Komparsen, sondern sollen nur auf mögliche Folgen hinweisen und daneben einen reibungslosen und schnellen Ablauf garantieren. Wir behalten uns allerdings vor, Komparsen, die sich nicht an diese Vorgaben halten, von weiteren Abrechnungen auszuschließen und sie an die jeweiligen Vermittler, Produktionsfirmen oder sonstige Kunden unter Einhaltung des Datenschutzes zu melden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr gern zur Verfügung und wünschen einen tollen Dreh.

Ihre Teamwork–Filmservice GmbH, Max-Loidl-Weg 4, 85598 Baldham, +49 (8106) 9952-555, Fax: +49 (8106) 9952-557, E-Mail: komparsen@teamworkfilm.tv